Die Jugendphase stellt eine der ausschlaggebendsten Phasen im Leben eines Menschen dar. Da sich im Alter von 12 bis 17 Jahren die bedeutendsten Veränderungen in der körperlichen, emotionalen, geistigen und sozialen Entwicklung abspielen. Der Prozess der Auseinandersetzung mit der sozialen und gegenständlichen Umwelt ist während dieser Zeit besonders intensiv.
Die jungen Menschen müssen unter dem Einfluss von biologischen Voraussetzungen, soziokulturellen Erwartungen und persönlichen Möglichkeiten Wege finden, um ihre Entwicklungsaufgaben zu lösen. In dieser Situation kommt es auch vermehrt zu delinquentem Verhalten.
(Quelle: Die Jugend aus entwicklungspsychologischer Sicht von Lev Wygotski und Erik H. Erikson)
Jugendliche, Heranwachsende und deren Eltern, sowie junge Erwachsene mit Kind(ern) auf dem Weg aus der Straffälligkeit zu begleiten, ist eine Aufgabe des Kinder- und Jugendzentrums. Die Mitarbeiter sind Vermittler und sozialpädagogischer Begleiter für Menschen, die „Sozialstunden“ ableisten müssen - besonders für Jugendliche, junge Erwachsene und alleinerziehende Eltern. Ebenso wird ein besonderes Augenmerk auf Menschen mit Migrationshintergrund oder mit prekären Lebenssituationen gelegt.
Das Ableisten von „Sozialstunden“ kann hausintern erfolgen oder in Kooperation mit anderen Netzwerkpartnern. Neben dem begleiteten Ableisten der Strafstunden schafft das Angebot die Möglichkeit des Beziehungsaufbaus. Innerhalb des mobilen Ansatzes im Kinder- und Jugendhaus können somit auch weitere „Baustellen“ der Heranwachsenden bearbeitet werden.
Zielgruppe:
Dieses Angebot wurde für Jugendliche zwischen 12 und 18 Jahren, Heranwachsende bis 21 Jahre und junge Erwachsene über 21 Jahre mit Kind(ern), welche die gerichtliche Auflage „Ableisten von Strafstunden“ bzw. „Sozialstunden“ bekommen haben und ihre Bereitschaft zur Zusammenarbeit zeigen (persönliches Auftreten, Pünktlichkeit, Einhalten von Absprachen usw.) entwickelt.
Sozialpädagogische Ansatzpunkte:
Die Mehrzahl der jungen Menschen, welche Gäste des Hauses sind, haben einem breiten sozialpädagogischen Unterstützungsbedarf, welcher eine intensive individuelle Begleitung verlangt. Mit den vorhandenen Hilfesystemen wird dabei eng zusammengearbeitet. Bei Bedarf werden weitere unterstützende Hilfen angeregt. Dabei haben die Mitarbeiter auch immer einen Blick auf das familiäre Umfeld des Jugendlichen.
Neben der sozialpädagogischen Einzelbegleitung beim internen bzw. externen Ableisten von Sozialstunden bieten wir:
* Aufgrund anfallender Arbeiten, können Schwangere ihre Sozialstunden z.T. nicht im Haus ableisten, gern werden sie zu anderen Einrichtungen begleitet.
(Infektionsschutz)
> Weitervermittlung/ggf. Begleitung an weiterführende Hilfen
> Bei intensiverem Unterstützungsbedarf Case Management „Jugendarbeit im Quartier“ möglich
> schriftlicher Kündigung,
> schriftlicher Bestätigung über die bereits geleisteten Stunden oder
> Information an die Jugendgerichts-/Bewährungshilfe.
> ein Abschlussgespräch sowie
> die schriftlichen Bestätigung über geleisteten Stunden sowie
> eine eigenständige Information an die Jugendgerichts-/Bewährungshilfe seitens des Adressaten
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