Gemeinnützige Arbeitsstunden

Gemeinnützige Arbeitsstunden

Die Jugendphase stellt eine der ausschlaggebendsten Phasen im Leben eines Menschen dar. Da sich im Alter von 12 bis 17 Jahren die bedeutendsten Veränderungen in der körper­lichen, emotionalen, geistigen und sozialen Entwicklung abspielen. Der Prozess der Ausein­andersetzung mit der sozialen und gegenständlichen Umwelt ist während dieser Zeit beson­ders intensiv.


Die jungen Menschen müssen unter dem Einfluss von biologischen Voraus­setzungen, soziokulturellen Erwartungen und persönlichen Möglichkeiten Wege finden, um ihre Entwicklungsaufgaben zu lösen. In dieser Situation kommt es auch vermehrt zu delin­quentem Verhalten.

(Quelle: Die Jugend aus entwicklungspsychologischer Sicht von Lev Wygotski und Erik H. Erikson)


Jugendliche, Heranwachsende und deren Eltern, sowie junge Erwachsene mit Kind(ern) auf dem Weg aus der Straffälligkeit zu begleiten, ist eine Aufgabe des Kinder- und Jugendzen­trums. Die Mitarbeiter sind Vermittler und sozialpädagogischer Begleiter für Menschen, die „Sozialstunden“ ableisten müssen - besonders für Jugendliche, junge Erwachsene und allei­nerziehende Eltern. Ebenso wird ein besonderes Augenmerk auf Menschen mit Migrations­hintergrund oder mit prekären Lebenssituationen gelegt.

Das Ableisten von „Sozialstunden“ kann hausintern erfolgen oder in Kooperation mit anderen Netzwerkpartnern. Neben dem begleiteten Ableisten der Strafstunden schafft das Angebot die Möglichkeit des Beziehungs­aufbaus. Innerhalb des mobilen Ansatzes im Kinder- und Jugendhaus können somit auch weitere „Baustellen“ der Heranwachsenden bearbeitet werden.

Zielgruppe:

Dieses Angebot wurde für Jugendliche zwischen 12 und 18 Jahren, Heranwachsende bis 21 Jahre und junge Erwachsene über 21 Jahre mit Kind(ern), welche die gerichtliche Auflage „Ableisten von Strafstunden“ bzw. „Sozialstunden“ bekommen haben und ihre Bereitschaft zur Zusammenarbeit zeigen (persönliches Auftreten, Pünktlichkeit, Einhalten von Abspra­chen usw.) entwickelt.


Sozialpädagogische Ansatzpunkte:

Die Mehrzahl der jungen Menschen, welche Gäste des Hauses sind, haben einem breiten sozialpädagogischen Unterstützungsbedarf, welcher eine intensive individuelle Begleitung verlangt. Mit den vorhandenen Hilfesystemen wird dabei eng zusammengearbeitet. Bei Bedarf werden weitere unterstützende Hilfen angeregt. Dabei haben die Mitarbeiter auch immer einen Blick auf das familiäre Umfeld des Jugendlichen.


Leistungen des Angebotes

Neben der sozialpädagogischen Einzelbegleitung beim internen bzw. externen Ableisten von Sozialstunden bieten wir:


  • Hilfe bei der Erfüllung von Auflagen
  • Enge Zusammenarbeit mit den Netzwerken der Jugendlichen und Heranwachsenden
  • Zusammenarbeit mit der Jugendgerichtshilfe
  • Erarbeitung von Zielstellungen mit den „Sozialstundenleistern“
  • Stärkung der Persönlichkeit
  • Finden von neuen Zielen
  • Bearbeitung individueller Problemlagen
  • Möglichkeit maximal 20 Stunden in der Woche zu leisten (in der Regel nach Absprache mit dem Stundenleister ca. 3 Stunden täglich, nicht an Wochenenden)
  • Aufnahme in das Angebot Mobile Jugendarbeit in Freital

Ausschlussgründe

  • Straftaten die unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) fallen
  • Sexualstraftaten laut Strafgesetzbuch (StGB) 13. Abschnitt §§ 174 – 184g
  • Persönliche Eignung
  • Nichteinhaltung von Vorschriften laut Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Nichteinhaltung von Regeln und Vorgaben (Belehrung)
  • Schwangerschaft (im Einzelfall möglich)*


* Aufgrund anfallender Arbeiten, können Schwangere ihre Sozialstunden z.T. nicht im Haus ableisten, gern werden sie zu anderen Einrichtungen begleitet.

(Infektionsschutz)

Mögliche Tätigkeiten bei Vorliegen einer Schwangerschaft
  • Innerhalb der Eltern-Kind-Gruppen
  • Reinigungsarbeiten ohne Chemikalien
  • (Staub wischen, Fensterbretter reinigen, Kehren, Küchenschränke reinigen)
  • Unterstützung bei Einkauf in Freitaler Tafel
  • Gartenarbeiten
  • Hilfe im Offenen Kinder- und Jugendtreff und anderen öffentlichen Angeboten
  • Keine körperlich schweren Arbeiten und Arbeiten mit Chemikalien!

Ablauf

1. Kontakt
  • Kontaktaufnahme erfolgt durch straffälligen Jugendlichen bzw. dem Erziehungsberechtigten
2. Abklärung im Team
  • Abklärung im Team ob und wenn ja, ab wann Arbeitsaufnahme im Haus möglich ist (gegebenenfalls Weitervermittlung an passenderen Anbieter)
3. Vorstellungsgespräch
  • Aufgabenbeschreibung
  • Ablauf > anhand eines Handlungsleitfadens
  • Ausschlusskriterien: Straftaten im Bereich Kindeswohlgefährdung
  • über mögliche Kündigungsgründe wird informiert
  • Vertragsabschluss + Terminvereinbarung
4. Belehrung / Arbeitseinweisung
  • Beziehungsaufbau fördern
  • Rückmeldung zum Arbeitsverhalten
  • Herausarbeitung von Problemlagen
  • Aufzeigen von Unterstützungsmöglichkeiten

> Weitervermittlung/ggf. Begleitung an weiterführende Hilfen

> Bei intensiverem Unterstützungsbedarf Case Management „Jugendarbeit im Quartier“ möglich

5. Beendigung
  • Vorzeitige Beendigung ist möglich bei:

> schriftlicher Kündigung,

> schriftlicher Bestätigung über die bereits geleisteten Stunden oder

> Information an die Jugendgerichts-/Bewährungshilfe.

  • Nach Ableistung aller Stunden erfolgt:

> ein Abschlussgespräch sowie

> die schriftlichen Bestätigung über geleisteten Stunden sowie

> eine eigenständige Information an die Jugendgerichts-/Bewährungshilfe seitens des Adressaten

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